Die Klimafolgen berühren schon heute zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie verdeutlichen das Erfordernis eines aktiven Handelns seitens der kommunalen Akteure im Rahmen ihrer Planungshoheit.

Extremereignisse können zwar auch durch Vorsorgemaßnahmen nicht immer vermieden werden, aber die Risiken für schwere Schäden können langfristig reduziert werden. Die Stärkung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung ist ein bedeutender Baustein in der gemeindlichen Nachhaltigkeitsstrategie.

Die vorliegende Handreichung soll kommunalpolitischen Akteuren Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsoptionen zur Integration des Umwelt- und Klimaschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen aufzeigen. Dabei werden sowohl rechtliche Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan als auch vertragliche Vereinbarungen beispielhaft erläutert. Die Handreichung ist als Anregung für die kommunalen Akteure gedacht, um sich dem wichtigen Thema des Klimaschutzes und der Klimaanpassung auch im Rahmen der Bauleitplanung anzunehmen. Dies fordert auch das novellierte Baugesetzbuch, das Umwelt- und Klimaschutz ausdrücklich als Ziele der Planung aufführt.

Zu beachten ist, dass sich die Handreichung ausschließlich auf die Erstellung neuer B-Pläne bezieht und keine einzelfallbezogene Planung ersetzt und insbesondere auch nicht die planerische Abwägung, die stets ein zentrales Element jeder Planung ist.

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Bei Interesse an den Handreichungen wenden Sie sich an:

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